Corona: Auswirkungen auf künftigen BU- und Krankenschutz
Die Folgen einer Corona-Infizierung sind auch für Versicherer von Berufsunfähigkeit (BU) und Krankenversicherer aktuell nicht absehbar. Was Versicherte und Antragsteller jetzt wissen müssen.
Die Folgen einer Corona-Infizierung sind auch für Versicherer von Berufsunfähigkeit (BU) und Krankenversicherer aktuell nicht absehbar. Was Versicherte und Antragsteller jetzt wissen müssen.
Covid-19 ist eine völlig neue Krankheit – entsprechend stellen sich derzeit auch viele neue Fragen. Die betreffen auch die Auswirkungen auf bestehenden und künftigen BU- oder privaten Krankenschutz. Das Wichtigste im Überblick:
Ist der Antragsteller aktuell erkrankt, wird die Versicherung den Antrag zunächst einmal zurückstellen, bis er wieder gesund ist. Ist er wieder komplett genesen, steht dem Abschluss einer BU nach Aussagen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jedoch grundsätzlich nichts im Wege. Denkbar ist allenfalls, dass der ein oder andere Anbieter die Versicherung erst abschießt, wenn die Erkrankung eine Zeit zurückliegt (Karenzzeit).
Mögliche Spätfolgen – etwa dauerhafte Lungenschädigungen – werden künftig eine Rolle bei der Gesundheitsprüfung vor Abschluss der Versicherung spielen. Wie sich das jedoch konkret auf den Abschluss und den Beitrag auswirkt, lässt sich aktuell noch nicht sagen.
Die Versicherung leistet generell, wenn Berufsunfähigkeit eintritt. Die Ursache ist in der Regel unerheblich. Es ist auch nicht ausschlaggebend , ob es die Krankheit bei Vertragsschluss bereits gegeben hat. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, durch das Coronavirus berufsunfähig zu werden, nach aktuellem Stand eher unwahrscheinlich.
Wer an Covid-19 erkrankt ist oder die Infektion überwunden hat, muss dies auf jeden Fall bei den Gesundheitsfragen im Antrag angeben. Eine pauschale Aussage, wie sich das auf die Antragsannahme, die Prämien oder die Leistungen im PKV-Tarif auswirkt, ist nach Aussagen des PKV-Verbands zurzeit allerdings noch nicht möglich. Über die langfristigen Folgen einer Infektion gibt es schlichtweg noch keine Erkenntnisse.
Diese Entscheidung sollte keiner unter Zeitdruck treffen. Ob man sich privat versichern möchte, ist eine Grundsatzentscheidung, die gut abgewogen werden und unabhängig von der aktuellen Coronapandemie getroffen werden sollte. Die MLP Berater haben die individuelle Situation ihrer Kunden im Blick und können bei der Abwägung helfen. Grundsätzlich bietet die PKV den Vorteil, dass Versicherte sich das Leistungsspektrum individuell aussuchen können und dass dieses vom Versicherer während der Vertragsdauer nicht reduziert werden darf.
Diese private Zusatzpolice können sowohl privat als auch gesetzliche Versicherte abschließen. Sie ist vor allem für Selbstständige sinnvoll, die keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von Arbeitgeber oder Krankenkasse erwarten können. Aber auch für Arbeitnehmer ist sie bedenkenswert, um Lücken im Budget zu stopfen, wenn eine Krankheit länger als sechs Wochen dauert. Allerdings gelten beim Neuabschluss oft Wartezeiten für den Versicherungsschutz. In der Regel zahlt die Versicherung erst nach drei Monaten ab Abschluss.
Die privaten sowie auch gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten, wenn der Hausarzt oder ein anderer Mediziner in einer Klinik oder beim Gesundheitsamt den Patienten als Verdachtsfall einstuft. Wer den Test machen will, um einfach sicher zu sein, muss das selbst finanzieren.